Bausachverständigenbüro

von der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld ö.b.u.v. Sachverständiger für das Fachgebiet
„Schäden an Gebäuden“

Langjährige Erfahrung:

Als Dipl.-Ingenieur verfüge ich über eine 45 jährige Berufserfahrung im Bauwesen. Seit 2003 bringe ich diese Erfahrungen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet „Schäden an Gebäuden“ in die Leistungen meines Büros ein.

Dipl. Ing. Urlich Hoffmann

Beratung

Insbesondere vor dem Kauf einer Immobilie ist es sinnvoll den Rat eines Sachverständigen einzuholen. Bei Bedarf kann das Beratungsergebnis protokolliert werden.

Beweissicherung

Vor der Durchführung umfangreicher Baumaßnahmen ist eine Dokumentation des baulichen Zustands der Nachbarbauwerke sinnvoll.

Privatgutachten

Das Privatgutachten dient zur Feststellung und Ursachenermittlung von Mängeln und Schäden. Des Weiteren kann es zur Vorbereitung von gerichtlichen Verfahren oder zur Überprüfung von Gerichtsgutachten genutzt werden.

Schiedsgutachten

Zur Vermeidung von langwierigen Gerichtsprozessen mit immensen Verfahrenskosten ist die Erstellung eines Schiedsgutachtens vielfach sinnvoll. Die Durchführung eines Schiedsgutachtens wird in einem Schiedsgutachtervertrag geregelt.

Gerichtsgutachten

Im Rahmen eines Rechtsstreits werden in der Regel öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Klärung von technischen Zusammenhängen durch das Gericht beauftragt. Zur Beweissicherung kann das „selbstständige Beweisverfahren“ zur Anwendung kommen.

Unser Einzugsbereich umfasst die folgenden Orte:

Bad Oeynhausen, Bad Salzuflen, Barntrup, Bielefeld, Blomberg, Bückeburg, Bünde, Detmold, Dörentrup, Enger, Espelkamp, Extertal, Herford, Hiddenhausen, Hille, Horn-Bad Meinberg, Hüllhorst, Kalletal, Kirchlengern, Lage, Lemgo, Leopoldshöhe, Lippe, Löhne, Lübbecke, Minden, Oerlinghausen, Ostwestfalen, OWL, Petershagen, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden, Rinteln, Rödinghausen, Spenge, Stadthagen, Stemwede, Vlotho