Energieberatung:
Aufgrund der ständig steigenden Energiepreise und der im Kyoto-Protoll geforderten Minderung des CO² Ausstoßes zum Klimaschutz ist eine Überprüfung des Gebäudeenergiebedarfs äußerst sinnvoll.
Bei anstehenden Modernisierungsmaßmen an den wärmeübertragenden Bauteilen (Außenwand, Fenster, Dach, Decken usw.) verlangt der Gesetzgeber in der EnEV (Energie-Einsparverordnung) die Berücksichtigung von Höchstwerten der Wärmeübertragung. Eine weitere Rolle beim Energiebedarf eines Gebäudes spielt die Heizungs- und Anlagentechnik.
Das Einsparpotentzial bei unsanierten Häusern liegt häufig zwische 50 und 80% gegenüber dem unsanierten Zustand.
Die Ermittlung des möglichen Einsparungspotenzials erfolgt unter Berücksichtigung der bauphysikalischen und wirtschaftlichen Gesichtpunkte in einer Energieberatung und wird in einem Energieberatungsbericht festgeschrieben.
Die Energieberatung setzt sich wie folgt zusammen:
- Vor-Ort Bestandsaufnahme des Gebäudes einschl. Heizungsanlage in einem Erfassungsbericht
- Auswertung der Bestandsaufnahme
- Ermittlung der Einsparpotentiale - Maßnahmenvorschläge
- Kostenschätzungen und Amortisierungsrechnung
- Erläuterungen zur Inanspruchnahme von Fördermitteln
Energiesparende Sanierungen werden von der Bundesregierung durch die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit zinsgünstigen Krediten und Teilschulderlass gefördert.
Die von mir als Energieberater und staatlich anerkanntem Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz aufgestellten Berechnungen werden von der KfW anerkannt.
Im Zuge der Energieberatung kann der Bedarfs-Energie-Gebäudepass ohne großen
Aufwand mit erstellt werden.
Energie-Gebäudepass:
Ab Januar 2008 muss
jeder Hausbesitzer einen Energie-Gebäudepass vorgelegen. Für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, wird der strengere bedarfsorientierte Pass zur Pflicht.
Auch wer Fördermittel aus aus stattlichen Förderprogrammen (KfW) bekommen möchte, muss den Bedarfsausweis vorlegen.
Bei größeren Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen kann der Eigentümer zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Ausweis wählen.
Der am Bedarf ausgerichtete Gebäude-Energiepass liefert Eigentümern, Käufern und Mietern von Wohnungen oder Häusern Informationen über den Gebäudezustand, Energieverbrauch, Wärmedämmung und gibt Hinweise auf sinnvolle Sanierungsmaßnahmen.
Der Verbrauchsausweis zeigt dagen nur den reinen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung. Leerstände oder ähnliches bleiben z.B. weitgehend unberücksichtigt,
Die Aussagen des Gebäude-Energiepasses werden in absehbarer Zeit in Immobilienanzeigen selbstverständlicher Bestandteil sein.
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